
Genehmigungsfähigkeit ist Teil jedes Entwurfs · Statik und Brandschutznachweise inklusive · Einreichung über das Standbauerportal des Veranstalters · Erfahrung mit allen großen Messeplätzen in DE, AT und CH
Standbaugenehmigung von EXFAIR: bemaßte Pläne, Statik, Brandschutznachweise und Abstimmung mit der Messe – für Sonderbau, Hängungen und zweigeschossige Stände in DE, AT und CH.
Standbaugenehmigung bezeichnet die Freigabe eines Messestands durch den Veranstalter auf Basis der Technischen Richtlinien des Messegeländes. Eingeschossige Standardstände bis zur hallenüblichen Bauhöhe – meist 2,50 bis 4 Meter – sind in der Regel genehmigungsfrei. Genehmigungspflichtig sind höhere Bauten, zweigeschossige Stände, Deckenhängungen, geschlossene Decken, großflächige Verglasungen, Bühnen und Podeste ab bestimmter Höhe sowie Sonderkonstruktionen mit Lasten, die eine statische Berechnung erfordern.
EXFAIR erstellt für jeden Stand bemaßte Grundrisse, Ansichten und Schnitte, bei Bedarf die statische Berechnung durch einen Prüfstatiker, Nachweise zur Baustoffklasse der verwendeten Materialien (B1/schwer entflammbar) und den Hängeplan für Abhängepunkte. Die Unterlagen reichen wir über das Standbauerportal des Veranstalters ein – bei der Messe Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Hannover, Köln, Nürnberg, Friedrichshafen und Basel kennen wir die Abläufe und Fristen.
Wer die Genehmigung zu spät beantragt, riskiert Umplanungen kurz vor Aufbau oder Auflagen während der Messe. Deshalb ist die Genehmigungsfähigkeit bei EXFAIR bereits Teil des Entwurfs: Bauhöhen, Abstände zu Nachbarständen, offene Seiten und Fluchtwege werden im Grundriss berücksichtigt, bevor gefertigt wird.
Leistungen: Prüfung der Technischen Richtlinien · Bemaßte Pläne und Ansichten · Statische Berechnung · Brandschutznachweise · Hängeplan · Einreichung im Standbauerportal · Abnahme vor Ort mit dem Veranstalter.
Bei EXFAIR-Ständen sind Planunterlagen und Einreichung im Standpreis enthalten; die statische Berechnung durch einen Prüfstatiker und Gebühren des Veranstalters für Genehmigung, Rigging oder Doppelstock werden gesondert ausgewiesen. Vorlauf: Genehmigungspflichtige Bauten müssen je nach Messe 6–8 Wochen vor Aufbaubeginn eingereicht sein – rechnen Sie deshalb mit 16 Wochen Gesamtvorlauf für Sonderbau und 10–12 Wochen für Hängungen. EXFAIR prüft die Fristen der jeweiligen Messe beim Angebot.
Stände über der hallenüblichen Bauhöhe, zweigeschossige Stände, Deckenhängungen, geschlossene Decken über 30 m², Verglasungen, Bühnen und Podeste über 20 cm Höhe, Fahrzeuge und Maschinen mit hoher Punktlast sowie alles, was Fluchtwege oder Nachbarstände berührt. Im Zweifel fragen wir beim Veranstalter nach, bevor wir bauen.
Individualbauweise · Deckenhängung · Traversen · Auf- und Abbau · Messe Düsseldorf, Messe Frankfurt und alle weiteren Messestandorte
Stand: September 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Richtlinien des Veranstalters.
Eingeschossige Standardstände bis zur hallenüblichen Bauhöhe sind meist genehmigungsfrei. Höhere Bauten, Doppelstock, Deckenhängungen, geschlossene Decken und Sonderkonstruktionen müssen genehmigt werden – EXFAIR prüft das für Ihre Messe.
EXFAIR. Wir erstellen Pläne, Statik und Nachweise und reichen sie über das Standbauerportal der Messe ein; die Abnahme vor Ort begleiten wir.
Planunterlagen und Einreichung sind bei EXFAIR-Ständen enthalten. Prüfstatik und Veranstaltergebühren für Genehmigung, Rigging oder Doppelstock werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
Je nach Messe 6–8 Wochen vor Aufbaubeginn. Deshalb: 16 Wochen Vorlauf für Sonderbau, 10–12 Wochen für Deckenhängungen.