Welche Garantien gibt es auf Sonderbauten?

Für Material- und Konstruktionsmängel gilt die gesetzliche Gewährleistung. Innerhalb dieser Frist beheben wir Fertigungsmängel, die wir zu vertreten haben, kostenfrei.

Darüber hinaus lassen sich projektbezogen weitere Vereinbarungen treffen: erweiterte Zusagen bei größeren Investitionen sowie Wartungs- und Serviceverträge für die laufende Betreuung zwischen den Einsätzen. Was im Einzelfall gilt, wird im Angebot ausdrücklich festgehalten – damit beide Seiten dieselbe Grundlage haben.

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